Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Einer der Kernkompetenzen der Kanzlei Heesch ist die Beratung im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Inhaber von Einzelfirmen hinsichtlich ihrer Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken. Darüber hinaus sind wir beratend tätig betreffend jeglicher Vertragsabschlüsse und unternehmerischen Entscheidungen bis hin zu der Führung von Rechtsstreitigkeiten, sofern diese nicht bereits im Vorfeld erfolgreich vermieden werden konnten. Für die optimale Beratung der Kaufleute und Unternehmen sind die wirtschaftlichen Interessen der Mandanten von Bedeutung. Oft gilt es, das wirtschaftliche Gewollte juristisch zu fixieren. Die Kanzlei Heesch agiert hierbei wie eine ausgegliederte Rechtsabteilung und übernimmt auch das Inkasso.
Im Gesellschaftsrecht im engeren Sinne unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gründung bzw. dem Kauf von Gesellschaften. Wir fertigen Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge und Geschäftsanteilübertragungsverträge und vertreten unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten jeglicher Art.
Im Handelsrecht stehen wir unseren Mandanten bei der Entwicklung, Vertiefung und Umsetzung von Vertriebsmöglichkeiten zur Seite.
Hervorzuheben sind folgende Schwerpunkte:
GmbH Gründung
Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
Geschäftsführervertrag
Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
Ansprüche des Handelsvertreter