Verkehrsrecht
Als Teilnehmer am Straßenverkehr können Sie zufällig, durch Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einem Rechtsstreit verwickelt werden oder nach einem Bußgeldverfahren vor dem „Verkehrsrichter“ erscheinen müssen.
Je nachdem, was genau passiert ist, und wer von wem was beansprucht, kann dieses unterschiedliche Folgen haben.
In verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten geht es zumeist um die Regulierung der durch den Unfall entstanden Schäden. Sowohl Sachschäden – wie Reparaturkosten, Nutzungsentschädigung oder Ausgleich eines unfallbedingten Minderwerts – als auch Personenschäden – wie Schmerzensgeld, Kosten einer fiktiven Haushaltshilfe – gilt es für Sie durchzusetzen.
In Bußgeldverfahren verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Soll der Ausspruch eines Fahrverbotes vermieden werden, dann suchen wir mit Ihnen die Gründe, warum in Ihrem Fall eine unzumutbare Härte bei Ausspruch des Fahrverbotes vorliegt, so dass unter Erhöhung des Bußgeldes auf das Fahrverbot verzichtet werden kann.
Das Mandant im Verkehrsrecht bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Bitte sprechen Sie uns daher an, ob wir genügend Kapazitäten frei haben, um Ihr Mandant zu übernehmen.