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Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen annähernd sämtliche Rechtshandlungen für Sie vornehmen zu dürfen. So kann eine gerichtliche Betreuung in aller Regel vermieden werden. Sollten Sie über Immobilieneigentum oder Gesellschaftsbeteiligungen verfügen, ist dieser Schritt zu empfehlen, um im Fall der Fälle handlungsfähig zu bleiben. Denn nur eine beurkundete Vollmacht genügt den strengen Formvorschriften des Grundbuchamts und/oder des Handelsregisters.

Unsere General- und Vorsorgevollmachten werden in der Regel (und auch aus Kostengründen) ergänzt um eine sogenannte Patientenverfügung, die damit ebenfalls Bestandteil der Urkunde ist. Mit einer Patientenverfügung können Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.Die Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht, der Vorsorgebevollmächtigte kann den Willen des Vollmachtgebers umsetzen.

Anhand unseres Fragebogens können Sie uns die erforderlichen Daten für die Erstellung eines Entwurfs einer General- und Vorsorgevollmacht einschließlich einer Patientenverfügung zukommen lassen.

Fragebogen Vorsorgevollmachten

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