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Familienrecht

Familienrecht

Unsere Gesellschaft wandelt sich stetig. Hierbei ändern sich auch Werte und zum Teil die moralischen Vorstellungen. Der Mensch wir schnelllebiger und moderner. Eine Folge hiervon dürfte sein, dass die Scheidungsquoten in den letzten Jahrzehnten erschreckend gestiegen sind.

Im Rahmen einer Scheidung stellen sich eine Vielzahl von Fragen. Nach einer Trennung ist schnelles Handeln gefragt, zumal einige Handlungen später nicht mehr ohne weiteres korrigiert werden können. Der Weg zum Anwalt passt aber nicht zu der zumeist emotional sehr belastenden Situation, so dass sich der Mandant häufig in einem Dilemma befindet. Sprechen Sie uns an, wir werden vertrauensvoll und mit gebotener Nachsicht auf Ihre Situation Rücksicht nehmen.

Regelungsbedürftig können in erster Linie Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder, Unterhaltsfragen, die Aufteilung des Hausrates, die Vermögensteilung bzw. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sein. Im Vorfeld einer Scheidung entwerfen wir für Sie Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge, mit denen Sie sich teure und langwierige Gerichtsverfahren ersparen.

Ferner erarbeitet die Kanzlei Heesch für Sie Eheverträge. Dazu besprechen wir ausführlich Ihre persönliche Situation und entwerfen darauf aufbauend einen individuellen Vertrag.

Zum 01.09.2009 hat sich im Scheidungsrecht einiges geändert. Zu den Schwerpunkten im Familienrecht gehören insbesondere folgende Themen:

Trennungsunterhalt in der Trennungsphase
Umgangsrecht für minderjährige Kinder
elterliche Sorge
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Zugewinnausgleich

Das Mandant im Familienrecht bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Bitte sprechen Sie uns daher an, ob wir genügend Kapazitäten frei haben, um Ihr Mandant zu übernehmen.

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