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Muss eine Scheidung teuer sein?

„Ich verspreche, Dich nicht zu verlassen, weder in guten noch in schlechten Tagen.“

An eine Scheidung war bei der Eheschließung noch nicht zu denken. Das Versprechen, sich auf Lebenszeit zu binden, wird immer häufiger gebrochen. Die Scheidungsquoten sind in den letzten Jahrzehnten erschreckend gestiegen.

Im Rahmen einer Trennung stellen sich viele Fragen. Der Weg zum Anwalt wird unausweichlich. Wenn sich die Ehegatten aber in Bezug auf die Trennungsfolgen einig sind, dann können die Scheidungskosten erheblich reduziert werden.

Oft werde ich als Anwalt von scheidungswilligen Eheleuten folgendes gefragt: Wir wollen Sie gemeinsam als Scheidungsanwalt beauftragen, geht das? Nein, aber: Der Antrag auf Scheidung kann nur von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zu, benötigt er keinen Anwalt. Läuft die Scheidung also einvernehmlich ab, benötigt der andere Ehegatte in der Regel keinen eigenen Anwalt.

Wenn die Ehegatten sich also über die Trennungsfolgen einig sind, dann wird für die Scheidung nur ein Anwalt benötigt. Bei Wegfall eines Anwalts reduzieren sich die Scheidungskosten erheblich, zumal die Rechtsanwaltskosten den “Löwenanteil” einer Scheidung darstellen. Bei geringem Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, Verfahrenkostenhilfe zu erhalten, so dass die Staatskasse die Gerichtskosten und die Anwaltskosten übernimmt. Im besten Fall ist dann die Scheidung für die Ehegatten – wenn bei beiden die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe erfüllt sind – sogar gänzlich kostenfrei.

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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