Zum Inhalt springen

Erbrecht

Erbrecht

Auch wenn ein Testament eigenhändig wirksam errichtet werden kann, ist in den meisten Fällen die Mitwirkung des Notars empfehlenswert. Viele Rechtsstreitigkeiten resultieren daraus, dass der Erblasser selbst schriftlich testiert und hierbei gegen Formvorschriften verstoßen oder Begrifflichkeiten verwechselt hat.

Der Notar ist kraft Gesetzes verpflichtet, für die Mandanten den sichersten Weg zu wählen und alle möglichen Unwägbarkeiten mit einzukalkulieren. Pflicht­teilsrechte, gesellschafts­rechtliche Einflüsse, Vermögen im Ausland und auch ausgleichungspflichtige Zuwendungen finden bei notarieller Bearbeitung ausreichend Berück­sichtigung. Spätere Streitiigkeiten unten den Erben und Pflichtteilsberechtigten werden vermieden

Nach dem Tod benötigen die Erben in der Regel einen Erbschein. Ein Erbschein wird hingegen in den meisten Fällen nicht benötigt, wenn ein eindeutig formuliertes notarielles Testament vorliegt. Dann ist das Testament im Verhältnis zu dem späteren Erbschein oftmals sogar günstiger. So kostet ein notarielles Testament mit Beratung und Entwurf bei einem Vermögen von 50.000 € nach dem GNotKG netto nur 180 EUR, Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer bereits eingeschlossen.. Für den Erbscheinsantrag und die Erteilung des Erbscheins werden bei gleichem Nachlasswert insgesamt zwei Gebühren von zusammen 330 Euro fällig. Somit fallen für den Erbschein fast doppelt so hohe Gebühren an. Bei Ehegattentestamenten, zum Beispiel dem Berliner Testament, kann die Kostenersparnis sogar noch höher sein, auch für die Schlusserben.

Schon zu Lebzeiten können Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die Kinder oder an Ehegatten übertragen werden. Bei größeren Vermögenswerten und dem Vorhandensein mehrerer Immobilien bieten sich Familiengesellschaften oder andere Konstruktion an, um Erbschaftssteuer zu sparen..Wir beraten Sie dazu umfassend und finden den für Sie richtigen Vertrag.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner