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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Der Kauf einer Immobilie ist eine wirtschaftlich bedeutsame Angelegenheit. Die Verträge müssen rechtlich angemessen, fair und richtig ausgestaltet werden. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die notarielle Beurkundung und damit die Mitwirkung des Notars vorgesehen.

Der Schritt zum Eigenheim soll gut bedacht sein. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und wickeln den Verkauf nach der Beurkundung für Sie ab. Ab Beurkundung übernehmen wir für Sie alles rechtlich Notwendige.

Der Erwerb von Gewerbeimmobilien oder Anlageobjekten erfordert oft zusätzliche Regelungen. Wir beraten Sie und stimmen die Inhalte mit Ihnen ab.

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