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Arbeitsrecht

Für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und daher von herausragender Bedeutung. Der Arbeitgeber kann demgegenüber aus betrieblichen Gründen gehalten sein, Arbeitnehmern zu kündigen, damit die eigene wirtschaftliche Existenz und somit auch die der übrigen Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Das Arbeitsrecht beschäftigt daher Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen, obgleich die Interessen der beiden Parteien auseinander liegen.

Die Kanzlei Heesch vertritt und berät in vielen Fällen die Arbeitgeberseite. Aber auch für Arbeitnehmer setzt sich die Kanzlei Heesch engagiert ein. Da die Kanzlei Heesch also beide Seiten kennt und vertritt, kennt sie beide Denkweisen und spricht beide Sprachen, was gerade bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von gewichtigem Vorteil sein kann.

Im Arbeitsrecht ist ein schnelles Handeln gefragt. Für den Arbeitnehmer unter anderem deswegen, da eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen eingereicht werden muss. Für den Arbeitgeber, der z.B. nach Vorliegen eines möglichen Kündigungsrundes zeitnah die Kündigung aussprechen muss.

Im Wesentlichen ist die Kanzlei Heesch für folgende Fragen für Sie da:

Kündigungsschutz und Kündigungen
Aufhebungsverträge, Auflösungsvereinbarungen
Sperrfristen bei der Bundesagentur für Arbeit,
Anrechnung der Abfindung
Stellenabbau
Sozialpläne
Abmahnungen
Zeugnisse
Arbeitszeitmodelle

Rechtsanwalt u. Notar Ronald Heesch I Kiebitzweg 2 I 22869 Schenefeld
Fon:+49 (0)40 - 357 162 58  I  Fax:+49 (0)40 - 357 162 56